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Werte für 2026

Die Ergebnisse beruhen auf den Regeln und Beträgen für 2026. Die Werte für das laufende Jahr sind noch nicht eingearbeitet, daher können die Ergebnisse abweichen.

Minijob- und Midijob-Rechner 2026

Was bleibt vom Verdienst bis 2.000,00 € im Monat – und was zahlt der Arbeitgeber? Für Minijobs bis 603,00 € und Midijobs im Übergangsbereich.

Ihre Angaben

Bis 603,00 €: Minijob; bis 2.000,00 €: Midijob.

Nur auf Antrag beim Arbeitgeber. Dann zahlt der Minijobber keine 3,6 %.

Nur für Midijobs

Durchschnitt 2026: 2,90 %.

Dort ist der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung höher.

Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden weder gesendet noch gespeichert.

Ihr Ergebnis

Geben Sie Ihren monatlichen Verdienst ein.

Minijob bis 603,00 €

Die Verdienstgrenze 2026 beträgt 603,00 € im Monat (Mindestlohn 13,90 € × 130 ÷ 3, aufgerundet). Minijobber zahlen nur ihren Anteil zur Rentenversicherung von 3,6 %, wenn sie sich nicht befreien lassen; berechnet wird mindestens von 175 €. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer sowie die Umlagen U1 (0,8 %), U2 (0,22 %) und die Insolvenzgeldumlage (0,15 %) – zusammen 31,17 %.

Midijob im Übergangsbereich

Zwischen 603,01 € und 2.000 € zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialbeiträge. Die Beiträge werden nicht vom Verdienst, sondern von einer beitragspflichtigen Einnahme berechnet, die nach den Formeln in § 20 Abs. 2a SGB IV mit dem Faktor F = 0,6619 (2026) ermittelt wird. Der Arbeitgeber trägt den Rest des Gesamtbeitrags.

Was der Rechner nicht berücksichtigt

  • Lohnsteuer im Midijob (abhängig von der Steuerklasse) – das Netto ist vor Lohnsteuer.
  • Minijobs im Privathaushalt, kurzfristige Beschäftigung, Auszubildende, mehrere Beschäftigungen.
  • Im Midijob: Kinderabschläge zur Pflegeversicherung und die Umlagen U1, U2 und U3.

Ab 2.000 € gilt der Brutto-Netto-Rechner; die Arbeitgeberkosten zeigt der Arbeitgeber-Rechner.

Häufige Fragen

Wie funktioniert der Minijob-Rechner?

Geben Sie Ihren monatlichen Verdienst brutto ein. Bis 603 € rechnet der Rechner 2026 mit den Regeln für Minijobs, von 603,01 € bis 2.000 € mit denen für Midijobs im Übergangsbereich. Er zeigt Ihre Sozialabgaben, was netto übrig bleibt, die Abgaben des Arbeitgebers und dessen Gesamtkosten. Für Verdienste über 2.000 € nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 € im Monat. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt: 13,90 € × 130 ÷ 3, aufgerundet. Wer mehr verdient, aber höchstens 2.000 € im Monat, ist im Übergangsbereich (Midijob) beschäftigt und zahlt reduzierte Sozialbeiträge.

Welche Abgaben zahlen Minijobber und Arbeitgeber?

Minijobber zahlen nur ihren Anteil zur Rentenversicherung von 3,6 %, berechnet mindestens von 175 €; auf Antrag beim Arbeitgeber können sie sich davon befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt im gewerblichen Minijob pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer sowie die Umlagen U1 (0,8 %), U2 (0,22 %) und die Insolvenzgeldumlage (0,15 %) – zusammen 31,17 % (Stand 2026).

Was ist ein Midijob und wie werden die Beiträge berechnet?

Ein Midijob liegt 2026 bei einem Verdienst zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat vor. Beschäftigte zahlen dort reduzierte Sozialbeiträge: Sie werden nicht vom tatsächlichen Verdienst berechnet, sondern von einer beitragspflichtigen Einnahme nach den Formeln in § 20 Abs. 2a SGB IV mit dem Faktor F = 0,6619. Der Arbeitgeber trägt den Rest des Gesamtbeitrags. Der Rechner zeigt die beitragspflichtigen Einnahmen und jede Abgabe einzeln.

Rechnet der Midijob-Rechner von brutto zu netto inklusive Lohnsteuer?

Nein. Im Midijob zeigt der Rechner das Netto vor Lohnsteuer, also den Bruttoverdienst abzüglich Ihrer Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Lohnsteuer hängt von Ihrer Steuerklasse ab und wird hier nicht berechnet. Ebenfalls nicht enthalten sind im Midijob die Kinderabschläge zur Pflegeversicherung und die Umlagen U1, U2 und U3. Beim gewerblichen Minijob geht der Rechner von der Pauschsteuer von 2 % aus, die der Arbeitgeber zahlt.

Für welche Beschäftigungen ist der Rechner nicht geeignet?

Nicht abgebildet sind Minijobs im Privathaushalt, kurzfristige Beschäftigungen, Auszubildende und mehrere Beschäftigungen nebeneinander. Liegt Ihr Verdienst über 2.000 € im Monat, ist es kein Midijob mehr; die Kosten des Arbeitgebers zeigt dann der Arbeitgeber-Kosten-Rechner. Alle Werte gelten für 2026 und sind Schätzungen, keine Lohnabrechnung.