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Werte für 2026

Die Ergebnisse beruhen auf den Regeln und Beträgen für 2026. Die Werte für das laufende Jahr sind noch nicht eingearbeitet, daher können die Ergebnisse abweichen.

Stundenlohnrechner 2026

Rechnen Sie Ihren Stundenlohn in ein Monatsgehalt um – oder Ihr Gehalt in einen Stundenlohn, brutto und netto.

Ihre Angaben

Der Betrag ist

Vertragliche Stunden pro Woche.

Für das Netto

Dann gilt der Zuschlag zur Pflegeversicherung.

Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden weder gesendet noch gespeichert.

Ihr Ergebnis

Geben Sie einen Betrag und Ihre Wochenstunden ein.

So wird umgerechnet

Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Monat also im Schnitt 52 ÷ 12 = 4,33 Wochen. Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3. Bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Stunden im Monat.

Das Netto wird mit dem Brutto-Netto-Rechner berechnet: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialversicherung 2026 mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen (2,90 %). Feiertage, Urlaub und Überstunden ändern die Umrechnung nicht: Das Monatsgehalt bleibt gleich.

Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde; ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Bei 40 Wochenstunden entsprechen 13,90 € rund 2.409 € brutto im Monat.

Ihre tatsächlichen Arbeitsstunden ermitteln Sie mit dem Arbeitszeitrechner.

Häufige Fragen

Wie kann ich meinen Stundenlohn berechnen?

Teilen Sie Ihr Monatsgehalt durch die Arbeitsstunden pro Monat. Diese ergeben sich aus Wochenstunden × 13 ÷ 3, weil ein Jahr 52 Wochen hat und ein Monat im Schnitt 52 ÷ 12 = 4,33 Wochen. Bei 40 Wochenstunden sind das 173,33 Stunden; 3.000 € brutto im Monat entsprechen dann 17,31 € brutto pro Stunde. Der Stundenlohnrechner erledigt das für Sie und zeigt zusätzlich, was pro Stunde netto bleibt.

Wie kann ich einen Stundenlohn in einen Monatslohn umrechnen?

Es gilt: Monatslohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3. So lässt sich der Monatslohn aus dem Stundenlohn berechnen, ohne einzelne Monate mit vier oder fünf Wochen auszuzählen. Beispiel 2026: Zum Mindestlohn von 13,90 € ergeben 40 Wochenstunden 2.409,33 € brutto im Monat. Der Rechner zeigt außerdem das Jahresgehalt brutto als zwölf Monatsgehälter, ohne Sonderzahlungen.

Kann ich auch mein Gehalt in einen Stundenlohn umrechnen?

Ja. Wählen Sie „Monatsgehalt“ und geben Sie Ihr Bruttogehalt sowie Ihre vertraglichen Wochenstunden ein. Der Rechner teilt das Gehalt durch Wochenstunden × 13 ÷ 3 und zeigt den Stundenlohn brutto und netto. So lassen sich etwa zwei Jobangebote mit unterschiedlicher Wochenarbeitszeit vergleichen. Der Rechner dient damit als Gehaltsrechner und Lohnrechner zugleich, egal ob Sie vom Stundenlohn oder vom Monatsgehalt ausgehen.

Wie berechnet der Rechner den Stundenlohn netto?

Das Netto ermittelt der Stundenlohnrechner mit derselben Berechnung wie der Brutto-Netto-Rechner: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung nach den Werten 2026, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,90 % und ohne Kinderfreibeträge. Das Monatsnetto wird anschließend durch die monatlichen Arbeitsstunden geteilt. Liegt das Monatsgehalt bei höchstens 2.000 € (Minijob oder Übergangsbereich), zeigt der Rechner einen Hinweis statt eines Netto-Werts.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 pro Stunde?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde; ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Bei 40 Wochenstunden entsprechen 13,90 € rund 2.409 € brutto im Monat. Liegt der berechnete Stundenlohn unter dem Mindestlohn, weist der Rechner Sie darauf hin.

Ändern Urlaub, Feiertage oder Überstunden die Umrechnung?

Nein. Die Umrechnung geht von Ihrer vertraglichen Wochenarbeitszeit und einem gleichbleibenden Monatsgehalt aus; Feiertage, Urlaub und Überstunden ändern daran nichts. Zusätzlich ausgezahlte Überstunden oder Zuschläge sind im Ergebnis nicht enthalten. Wie viele Stunden Sie tatsächlich gearbeitet haben, ermitteln Sie mit dem Arbeitszeitrechner.