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Werte für 2026

Die Ergebnisse beruhen auf den Regeln und Beträgen für 2026. Die Werte für das laufende Jahr sind noch nicht eingearbeitet, daher können die Ergebnisse abweichen.

Netto-Brutto-Rechner 2026

Sie wissen, wie viel netto ankommen soll? Der Rechner ermittelt das Bruttogehalt, das Sie dafür brauchen – etwa für eine Gehaltsverhandlung.

Ihre Angaben

Der Betrag, der monatlich bzw. jährlich auf Ihrem Konto ankommen soll.

Gewünschtes Nettogehalt angegeben

Steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung oder in ELStAM.

Zahl laut Gehaltsabrechnung (z. B. 0,5 je Kind bei getrennten Eltern). Senkt nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer. Nur in Steuerklasse I bis IV.

Bestimmt den Kirchensteuersatz und die Pflegeversicherung (Sachsen).

Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind, die Kirchensteuer erhebt.

Auf der Website Ihrer Krankenkasse zu finden. Der amtliche Durchschnitt 2026 beträgt 2,90 %.

Kinder (für die Pflegeversicherung)

Eigene Kinder, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder – unabhängig vom Kindergeld.

Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag von 0,6 % zur Pflegeversicherung.

Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt Ihr Beitrag (bis zum fünften Kind).

Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert.

Ihr Ergebnis

Geben Sie Ihr gewünschtes Nettogehalt ein und wählen Sie „Brutto berechnen“.

Sie sehen dann jeden Abzug einzeln – monatlich und jährlich.

Wie der Rechner rückwärts rechnet

Für die Umrechnung von Netto in Brutto gibt es keine einfache Formel, weil Steuern und Abgaben von Stufen, Grenzen und Rundungen abhängen. Bruttonova sucht deshalb mit genau derselben Berechnung wie im Brutto-Netto-Rechner daskleinste Bruttogehalt, das mindestens Ihr Wunsch-Netto ergibt. Ihr tatsächliches Netto liegt damit höchstens wenige Cent über dem eingegebenen Betrag.

Wofür Sie das Ergebnis nutzen können

  • Gehaltsverhandlung: Welches Brutto entspricht meinem Ziel-Netto?
  • Jobwechsel: Wie viel brutto brauche ich, um netto mindestens so viel zu haben wie heute – auch bei anderer Steuerklasse oder Krankenkasse?
  • Planung: Was bedeutet ein höherer Zusatzbeitrag oder ein Umzug in ein anderes Bundesland für mein nötiges Brutto?

Was zu beachten ist

  • Es gelten dieselben Annahmen und Grenzen wie beim Brutto-Netto-Rechner: ein regulärer Job mit gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung, zwölf gleiche Monatsgehälter, keine Einmalzahlungen.
  • Ergibt Ihr Wunsch-Netto ein Bruttogehalt von höchstens 2.000 € im Monat, zeigt der Rechner einen Hinweis statt eines Werts, weil Minijob und Übergangsbereich noch nicht unterstützt werden.
  • Geben Sie ein Jahresnetto ein, wird es auf zwölf Monate verteilt; ist es nicht durch zwölf teilbar, wird das Monatsnetto auf den nächsten Cent aufgerundet.

Alle Annahmen, Rechenschritte und Quellen finden Sie in der Methodik.

Häufige Fragen

Wie funktioniert der Netto-Brutto-Rechner?

Er rechnet rückwärts: Sie geben Ihr Wunsch-Netto pro Monat oder pro Jahr ein, und der Rechner sucht mit genau derselben Berechnung wie der Brutto-Netto-Rechner das kleinste Bruttogehalt, das mindestens dieses Netto ergibt. Eine einfache Formel gibt es nicht, weil Steuern und Abgaben von Stufen, Grenzen und Rundungen abhängen. Ihr tatsächliches Netto liegt deshalb höchstens wenige Cent über dem eingegebenen Betrag.

Wie viel Brutto brauche ich für 2.500 € netto im Monat?

Rechnet man 2.500 € netto in brutto um, ergibt der Rechner für 2026 in Steuerklasse 1 ein Bruttogehalt von 3.804,78 € im Monat – mit Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,90 %, kinderlos und ab 23 Jahren. Mit einer anderen Steuerklasse, Kirchensteuer oder einem anderen Zusatzbeitrag ändert sich das nötige Brutto. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine verbindliche Gehaltsabrechnung.

Wie kann ich mein Bruttogehalt für eine Gehaltsverhandlung berechnen?

Überlegen Sie, wie viel monatlich auf Ihrem Konto ankommen soll, und geben Sie diesen Betrag als gewünschtes Nettogehalt ein. Der Rechner zeigt das nötige Bruttogehalt mit allen Abzügen einzeln: Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Auch beim Jobwechsel hilft das: Sie sehen, wie viel brutto Sie brauchen, um netto mindestens so viel zu haben wie heute – etwa bei anderer Steuerklasse oder Krankenkasse.

Kann ich den Bruttolohn auch aus einem Jahresnetto berechnen?

Ja. Stellen Sie die Eingabe auf „pro Jahr“: Das Jahresnetto wird auf zwölf gleiche Monate verteilt. Ist der Betrag nicht durch zwölf teilbar, wird das Monatsnetto auf den nächsten Cent aufgerundet. Daraus ermittelt der Rechner den nötigen Bruttolohn, den Sie pro Monat oder pro Jahr anzeigen lassen können. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind dabei nicht berücksichtigt.

Warum zeigt der Rechner bei einem niedrigen Wunsch-Netto keinen Wert an?

Ergibt Ihr Wunsch-Netto ein Bruttogehalt von höchstens 2.000 € im Monat, erscheint ein Hinweis statt eines Werts. In diesem Bereich liegen Minijob und Übergangsbereich (Midijob) mit eigenen Beitragsregeln, die der Netto-Brutto-Rechner noch nicht unterstützt. Für Verdienste bis 2.000 € gibt es den Minijob- und Midijob-Rechner, der vom Bruttoverdienst ausgeht.

Welche Annahmen gelten für das berechnete Bruttogehalt?

Es gelten dieselben Annahmen wie bei der Berechnung von Brutto zu Netto: ein regulärer Job mit gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung, zwölf gleiche Monatsgehälter, keine Einmalzahlungen und die Werte für 2026. Steuerklasse, Bundesland (Kirchensteuer, Pflegeversicherung in Sachsen), Zusatzbeitrag und Kinder verändern das nötige Brutto. Private Krankenversicherung, eingetragene Freibeträge oder ein Dienstwagen sind nicht abgebildet. Alle Rechenschritte und Quellen finden Sie in der Methodik.