So kommt der Rechner vom Brutto zum Netto
Vom Bruttogehalt werden zwei Arten von Abzügen einbehalten: Steuern (Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und Ihre Anteile an der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Was übrig bleibt, ist Ihr Nettogehalt.
Die Lohnsteuer berechnet Bruttonova nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums für 2026 – dem Verfahren, das auch Lohnabrechnungsprogramme verwenden. Die Sozialabgaben ergeben sich aus den gesetzlichen Beitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen 2026.
Die Abzüge im Überblick
Lohnsteuer
Hängt vor allem von Ihrem Gehalt und Ihrer Steuerklasse ab. Bei der Berechnung werden unter anderem der Grundfreibetrag (12.348 €), der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und eine Pauschale für Ihre Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.
Solidaritätszuschlag
Beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber erst fällig, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 € übersteigt (Steuerklasse III: 40.700 €). Darüber steigt er gleitend an. Die meisten Beschäftigten zahlen deshalb keinen Solidaritätszuschlag.
Kirchensteuer
Nur für Mitglieder einer steuererhebenden Kirche: 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern.
Sozialversicherung
- Rentenversicherung: 9,3 % (Ihre Hälfte von 18,6 %)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % (Ihre Hälfte von 2,6 %)
- Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse
- Pflegeversicherung: 1,8 % (in Sachsen 2,3 %); Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 % mehr, Eltern ab dem zweiten Kind unter 25 je 0,25 % weniger
Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an: 8.450 € im Monat für Renten- und Arbeitslosenversicherung, 5.812,50 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Was Sie darüber verdienen, ist beitragsfrei.
Was der Rechner noch nicht abdeckt
- Monatsgehälter bis 2.000 € (Minijob und Übergangsbereich)
- Private Krankenversicherung und Befreiungen von der Versicherungspflicht
- Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Boni, Abfindungen, Dienstwagen und Sachbezüge
- Freibeträge in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, das Faktorverfahren, Versorgungsbezüge und den Altersentlastungsbetrag
- Kirchensteuer in Bayern, im Saarland und in Sachsen-Anhalt, solange die Sätze für 2026 nicht anhand amtlicher Quellen geprüft sind
In diesen Fällen zeigt Bruttonova keinen Schätzwert an, sondern einen Hinweis.
Warum Ihre Gehaltsabrechnung abweichen kann
Abweichungen entstehen zum Beispiel durch Einmalzahlungen, eingetragene Freibeträge, einen anderen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse oder Besonderheiten Ihres Arbeitsvertrags. Außerdem ist die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung: Ihre tatsächliche Einkommensteuer setzt das Finanzamt mit der Steuererklärung fest.
Sie kennen Ihr Wunsch-Netto und suchen das passende Bruttogehalt? Dann nutzen Sie den Netto-Brutto-Rechner. Wie Bruttonova genau rechnet und auf welchen Quellen die Werte beruhen, steht in der Methodik.