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Werte für 2026

Die Ergebnisse beruhen auf den Regeln und Beträgen für 2026. Die Werte für das laufende Jahr sind noch nicht eingearbeitet, daher können die Ergebnisse abweichen.

Brutto-Netto-Rechner 2026

Wie viel bleibt von Ihrem Bruttogehalt? Der Rechner zeigt jeden Abzug einzeln – mit kurzer Erklärung, monatlich und jährlich.

Ihre Angaben

Ihr Gehalt vor allen Abzügen, wie im Arbeitsvertrag. Ab 2.000,01 € im Monat.

Bruttogehalt angegeben

Steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung oder in ELStAM.

Zahl laut Gehaltsabrechnung (z. B. 0,5 je Kind bei getrennten Eltern). Senkt nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer. Nur in Steuerklasse I bis IV.

Bestimmt den Kirchensteuersatz und die Pflegeversicherung (Sachsen).

Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind, die Kirchensteuer erhebt.

Auf der Website Ihrer Krankenkasse zu finden. Der amtliche Durchschnitt 2026 beträgt 2,90 %.

Kinder (für die Pflegeversicherung)

Eigene Kinder, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder – unabhängig vom Kindergeld.

Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag von 0,6 % zur Pflegeversicherung.

Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt Ihr Beitrag (bis zum fünften Kind).

Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert.

Ihr Ergebnis

Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und wählen Sie „Netto berechnen“.

Sie sehen dann jeden Abzug einzeln – monatlich und jährlich.

So kommt der Rechner vom Brutto zum Netto

Vom Bruttogehalt werden zwei Arten von Abzügen einbehalten: Steuern (Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und Ihre Anteile an der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Was übrig bleibt, ist Ihr Nettogehalt.

Die Lohnsteuer berechnet Bruttonova nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums für 2026 – dem Verfahren, das auch Lohnabrechnungsprogramme verwenden. Die Sozialabgaben ergeben sich aus den gesetzlichen Beitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen 2026.

Die Abzüge im Überblick

Lohnsteuer

Hängt vor allem von Ihrem Gehalt und Ihrer Steuerklasse ab. Bei der Berechnung werden unter anderem der Grundfreibetrag (12.348 €), der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und eine Pauschale für Ihre Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.

Solidaritätszuschlag

Beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber erst fällig, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 € übersteigt (Steuerklasse III: 40.700 €). Darüber steigt er gleitend an. Die meisten Beschäftigten zahlen deshalb keinen Solidaritätszuschlag.

Kirchensteuer

Nur für Mitglieder einer steuererhebenden Kirche: 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern.

Sozialversicherung

  • Rentenversicherung: 9,3 % (Ihre Hälfte von 18,6 %)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 % (Ihre Hälfte von 2,6 %)
  • Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse
  • Pflegeversicherung: 1,8 % (in Sachsen 2,3 %); Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 % mehr, Eltern ab dem zweiten Kind unter 25 je 0,25 % weniger

Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an: 8.450 € im Monat für Renten- und Arbeitslosenversicherung, 5.812,50 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Was Sie darüber verdienen, ist beitragsfrei.

Was der Rechner noch nicht abdeckt

  • Monatsgehälter bis 2.000 € (Minijob und Übergangsbereich)
  • Private Krankenversicherung und Befreiungen von der Versicherungspflicht
  • Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Boni, Abfindungen, Dienstwagen und Sachbezüge
  • Freibeträge in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, das Faktorverfahren, Versorgungsbezüge und den Altersentlastungsbetrag
  • Kirchensteuer in Bayern, im Saarland und in Sachsen-Anhalt, solange die Sätze für 2026 nicht anhand amtlicher Quellen geprüft sind

In diesen Fällen zeigt Bruttonova keinen Schätzwert an, sondern einen Hinweis.

Warum Ihre Gehaltsabrechnung abweichen kann

Abweichungen entstehen zum Beispiel durch Einmalzahlungen, eingetragene Freibeträge, einen anderen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse oder Besonderheiten Ihres Arbeitsvertrags. Außerdem ist die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung: Ihre tatsächliche Einkommensteuer setzt das Finanzamt mit der Steuererklärung fest.

Sie kennen Ihr Wunsch-Netto und suchen das passende Bruttogehalt? Dann nutzen Sie den Netto-Brutto-Rechner. Wie Bruttonova genau rechnet und auf welchen Quellen die Werte beruhen, steht in der Methodik.

Häufige Fragen

Wie kann ich mit dem Brutto-Netto-Rechner mein Nettogehalt berechnen?

Geben Sie Ihr Gehalt brutto pro Monat oder pro Jahr ein und wählen Sie Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuerpflicht, den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und Ihre Kinder. Der Rechner zieht davon die Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Ihre Anteile an Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung nach den Werten 2026 ab. Damit ist er Lohn- und Gehaltsrechner zugleich, oft auch Lohnrechner oder Nettolohnrechner genannt. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Gehaltsabrechnung. Wer vom Wunsch-Netto ausgeht, nutzt den Netto-Brutto-Rechner.

Wie viel Netto vom Brutto bleibt bei 3.000 € Gehalt in Steuerklasse 1?

Bei 3.000 € brutto im Monat bleiben 2026 in Steuerklasse 1 2.054,42 € netto – gerechnet mit Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,90 %, kinderlos und ab 23 Jahren. Die Abzüge: Lohnsteuer 293,08 €, Rentenversicherung 279,00 €, Arbeitslosenversicherung 39,00 €, Krankenversicherung 262,50 € und Pflegeversicherung 72,00 €, zusammen 945,58 €. Mit Kirchensteuer (9 %) kämen 26,37 € hinzu. Mit Ihren eigenen Angaben kann das Ergebnis abweichen.

Kann ich auch mit Steuerklasse 3, 4 oder 6 rechnen?

Ja, der Rechner unterstützt alle Steuerklassen von 1 bis 6 (I bis VI). Bei 3.000 € brutto im Monat (Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,90 %, kinderlos ab 23) ergeben sich 2026 in Steuerklasse 3 2.312,17 € netto, in Steuerklasse 4 wie in Steuerklasse 1 2.054,42 € und in Steuerklasse 6 (Zweitjob) 1.682,50 €. Die Sozialabgaben bleiben gleich; es ändert sich die Lohnsteuer und mit ihr gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Welche Kombination für Ehepaare günstiger ist, zeigt der Steuerklassen-Rechner.

Nach welchen Regeln lässt sich die Lohnsteuer 2026 berechnen?

Bruttonova berechnet die Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums für 2026 – dem Verfahren, das auch Lohnabrechnungsprogramme verwenden. Berücksichtigt werden unter anderem der Grundfreibetrag von 12.348 €, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und eine Pauschale für Vorsorgeaufwendungen. Der Solidaritätszuschlag (5,5 %) fällt erst an, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 € übersteigt (Steuerklasse III: 40.700 €). Der Brutto-Netto-Rechner ist damit auch ein Lohnsteuerrechner; die endgültige Einkommensteuer setzt aber erst das Finanzamt mit der Steuererklärung fest.

Kann ich auch ein Jahresgehalt von brutto in netto umrechnen?

Ja. Wählen Sie im Rechner beim Bruttogehalt „pro Jahr“: Das Jahresgehalt wird auf zwölf gleiche Monatsgehälter verteilt, und Sie sehen Abzüge und Netto wahlweise pro Monat oder pro Jahr. Der Jahreswert ist das Zwölffache des Monats, keine Einkommensteuerveranlagung. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und Boni rechnet der Rechner noch nicht ein. Jahresgehälter bis 24.000 € (2.000 € im Monat) fallen in den Minijob- oder Übergangsbereich, den er noch nicht abdeckt.

Funktioniert der Brutto-Netto-Rechner auch bei Teilzeit oder in der Ausbildung?

Bei Teilzeit geben Sie einfach Ihr tatsächliches Teilzeitgehalt ein; für Steuern und Sozialabgaben gelten dieselben Regeln wie bei Vollzeit. Voraussetzung ist ein Bruttogehalt von mehr als 2.000 € im Monat: Darunter liegen Minijob und Übergangsbereich mit eigenen Beitragsregeln, und der Rechner zeigt einen Hinweis statt eines Werts. Für diesen Bereich gibt es den Minijob- und Midijob-Rechner. Ausbildungsvergütungen liegen oft unter dieser Grenze, und Besonderheiten für Auszubildende bildet Bruttonova bislang nicht ab.

Wie hoch ist die Kirchensteuer und berücksichtigt der Rechner sie?

Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer steuererhebenden Kirche: 8 % der Lohnsteuer in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in den übrigen Bundesländern. Kinderfreibeträge senken sie ebenso wie den Solidaritätszuschlag, nicht aber die Lohnsteuer. Für Bayern, das Saarland und Sachsen-Anhalt berechnet Bruttonova die Kirchensteuer 2026 noch nicht, solange die Sätze nicht anhand amtlicher Quellen geprüft sind; ohne Kirchensteuer können Sie dort bereits rechnen. Eine mögliche Kappung bei hohen Einkommen in Niedersachsen bildet der Rechner ebenfalls noch nicht ab.

Warum weicht mein Nettolohn auf der Gehaltsabrechnung vom Ergebnis ab?

Der Rechner kann Ihren Nettolohn nur mit den Angaben und Annahmen berechnen, die er kennt: zwölf gleiche Monatsgehälter, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, keine Einmalzahlungen. Abweichungen entstehen etwa durch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Boni, Dienstwagen und Sachbezüge, eingetragene Freibeträge, das Faktorverfahren, einen anderen Zusatzbeitrag oder eine private Krankenversicherung. Außerdem ist die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Wie Bruttonova rechnet und auf welchen Quellen die Werte beruhen, erklärt die Methodik.