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Werte für 2026

Die Ergebnisse beruhen auf den Regeln und Beträgen für 2026. Die Werte für das laufende Jahr sind noch nicht eingearbeitet, daher können die Ergebnisse abweichen.

Steuerklassen-Rechner 2026

Vergleich der monatlichen Lohnsteuer für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner: III/V, V/III, IV/IV und IV/IV mit Faktor.

Ihre Angaben

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Monatliche Steuerabzüge

Geben Sie beide Bruttogehälter ein.

Monatlicher Abzug, nicht Jahressteuer

Die Steuerklassen bestimmen nur, wie viel Lohnsteuer jeden Monat einbehalten wird. Die tatsächliche Einkommensteuer des Paares wird mit der Steuererklärung nach dem Splittingtarif festgesetzt und ist für alle Kombinationen gleich. Wer im Monat weniger abgeführt hat, zahlt unter Umständen nach. Beziehen beide Arbeitslohn, ist mit III/V oder mit Faktor eine Steuererklärung Pflicht (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).

Das Faktorverfahren

Beim Faktorverfahren erhalten beide Partner Steuerklasse IV mit einem Faktor kleiner als 1. Der Faktor ist Y ÷ X: Y ist die voraussichtliche gemeinsame Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren, X die Summe der Lohnsteuer beider Partner in Steuerklasse IV. Damit entspricht der monatliche Abzug ungefähr der Jahressteuer.

Steuerklasse wechseln

Ehepaare können den Wechsel beim Finanzamt beantragen; er gilt ab dem Monat nach dem Antrag. Für das laufende Jahr muss der Antrag bis zum 30. November gestellt werden (§ 39 Abs. 6 EStG). Mehr dazu: Steuerklassen im Überblick.

Nicht berücksichtigt

  • Kinderfreibeträge, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Lohnersatzleistungen wie Elterngeld (sie hängen von der Steuerklasse ab).
  • Sozialabgaben – sie sind in allen Kombinationen gleich.

Häufige Fragen

Was zeigt der Rechner zur Steuerklassenwahl?

Der Steuerklassen-Rechner vergleicht für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner die monatlichen Steuerabzüge in den Kombinationen III/V, V/III, IV/IV und IV/IV mit Faktor – Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beider Partner zusammen. Sie geben die beiden Bruttomonatsgehälter, das Bundesland und die Kirchensteuerpflicht ein; das Ergebnis nennt die Kombination mit dem geringsten monatlichen Abzug. Gerechnet wird nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Steuerberatung.

Für wen ist der Steuerklassenrechner gedacht?

Für Paare in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben: Nur sie können zwischen den Steuerklassen III/V und IV/IV wählen. Für Ledige gilt Steuerklasse I, mit Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Klasse II. Ihr Netto in einer einzelnen Steuerklasse berechnen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Wann lohnt sich die Kombination Steuerklasse 3 und 5?

Mit III/V wird beim Partner in Klasse III weniger und beim Partner in Klasse V mehr Lohnsteuer einbehalten. Ob das im Monat unterm Strich mehr Netto bringt als IV/IV, hängt vom Verhältnis der beiden Gehälter ab. Der Rechner rechnet deshalb III/V und V/III für Ihre Zahlen durch. Ein höheres Monatsnetto senkt aber nicht die Steuer, die Sie im Jahr insgesamt zahlen.

Was bedeutet Steuerklasse 4 mit Faktor?

Beim Faktorverfahren erhalten beide Partner auf gemeinsamen Antrag Steuerklasse IV mit einem Faktor kleiner als 1. Der Faktor ist Y ÷ X: Y ist die voraussichtliche gemeinsame Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren, X die Summe der Lohnsteuer beider Partner in Klasse IV; er wird mit drei Nachkommastellen ohne Rundung angesetzt (§ 39f EStG). Der Rechner ermittelt den Faktor aus Ihren Angaben. Liegt er nicht unter 1, gibt es keinen Faktor. Mit Faktor entspricht der monatliche Abzug ungefähr der Jahressteuer.

Zahlen wir mit der günstigsten Kombination insgesamt weniger Steuern?

Nein. Die Steuerklassen bestimmen nur, wie viel Lohnsteuer jeden Monat einbehalten wird. Die tatsächliche Einkommensteuer des Paares wird mit der Steuererklärung nach dem Splittingtarif festgesetzt und ist für alle Kombinationen gleich. Wer im Monat weniger abgeführt hat, zahlt unter Umständen nach. Beziehen beide Arbeitslohn, ist mit III/V oder mit Faktor eine Steuererklärung Pflicht (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).

Wie wechseln wir nach dem Vergleich die Steuerklassen?

Ehepaare können den Wechsel im Laufe des Jahres beim Finanzamt beantragen. Er gilt ab dem Beginn des Monats, der auf den Antrag folgt. Damit er noch im laufenden Jahr wirkt, muss der Antrag spätestens bis zum 30. November gestellt werden (§ 39 Abs. 6 EStG). Wer in welche Klasse gehört und was beim Wechsel gilt, erklärt die Seite Steuerklassen im Überblick.

Was berücksichtigt der Steuerklassen-Rechner nicht?

Kinderfreibeträge und eingetragene Freibeträge fließen nicht ein; angenommen werden Pflegeversicherung mit Kindern und ein Zusatzbeitrag von 2,90 %. Sozialabgaben zeigt der Rechner nicht, weil sie in allen Kombinationen gleich sind. Ebenfalls nicht abgebildet: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld hängen von der Steuerklasse ab. Eine Schätzung des Elterngelds für Geburten ab 2027 liefert der Elterngeldrechner.