So wird die Einkommensteuer berechnet
Grundlage ist der Tarif in § 32a EStG für 2026. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an. Danach steigt der Steuersatz von 14 % bis 42 % gleitend an; ab 69.879 € gilt 42 %, ab 277.826 € 45 %. Der Rechner verwendet genau die Formel aus dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.
Splittingtarif für Ehepaare
Bei Zusammenveranlagung wird die Steuer für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet und verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG).
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Soli beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, fällt aber erst oberhalb von 20.350 € Einkommensteuer an (Zusammenveranlagung 40.700 €); darüber steigt er gleitend an. Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer.
Was der Rechner nicht berücksichtigt
- Kinderfreibeträge (sie mindern die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer)
- Progressionsvorbehalt, Abgeltungsteuer, außerordentliche Einkünfte (Fünftelregelung)
- Kappung der Kirchensteuer; Bundesländer, deren Kirchensteuer noch nicht geprüft ist
Für Ihr Bruttogehalt nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner. Quellen: Methodik.