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Werte für 2026

Die Ergebnisse beruhen auf den Regeln und Beträgen für 2026. Die Werte für das laufende Jahr sind noch nicht eingearbeitet, daher können die Ergebnisse abweichen.

Einkommensteuer-Rechner 2026

Die tarifliche Einkommensteuer für Ihr zu versteuerndes Einkommen – einzeln oder zusammen veranlagt, mit Soli und Kirchensteuer.

Ihre Angaben

Steht im Steuerbescheid. Nicht das Bruttogehalt: Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge sind schon abgezogen.

Veranlagung

Bundesland bei Kirchenmitgliedschaft.

Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden weder gesendet noch gespeichert.

Ihr Ergebnis

Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein und wählen Sie „Steuer berechnen“.

So wird die Einkommensteuer berechnet

Grundlage ist der Tarif in § 32a EStG für 2026. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an. Danach steigt der Steuersatz von 14 % bis 42 % gleitend an; ab 69.879 € gilt 42 %, ab 277.826 € 45 %. Der Rechner verwendet genau die Formel aus dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.

Splittingtarif für Ehepaare

Bei Zusammenveranlagung wird die Steuer für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet und verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG).

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Der Soli beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, fällt aber erst oberhalb von 20.350 € Einkommensteuer an (Zusammenveranlagung 40.700 €); darüber steigt er gleitend an. Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer.

Was der Rechner nicht berücksichtigt

  • Kinderfreibeträge (sie mindern die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer)
  • Progressionsvorbehalt, Abgeltungsteuer, außerordentliche Einkünfte (Fünftelregelung)
  • Kappung der Kirchensteuer; Bundesländer, deren Kirchensteuer noch nicht geprüft ist

Für Ihr Bruttogehalt nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner. Quellen: Methodik.

Häufige Fragen

Was ist zu versteuerndes Einkommen, und wo finde ich es?

Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, auf den der Einkommensteuertarif angewendet wird. Es ist nicht Ihr Bruttogehalt: Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge sind bereits abgezogen. Sie finden es in Ihrem Steuerbescheid. Der Einkommensteuer-Rechner erwartet genau diesen Jahreswert; wenn Sie vom Gehalt ausgehen möchten, nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.

Wie rechnet der Einkommensteuer-Rechner für ein Ehepaar?

Wählen Sie „Zusammen (Splitting)“ und geben Sie das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner ein. Bei der Zusammenveranlagung wird die Steuer für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet und dann verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG). Auch die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag ist dann doppelt so hoch: 40.700 € Einkommensteuer statt 20.350 €.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026, und wie steigt der Steuersatz?

Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt 2026 keine Einkommensteuer an. Danach steigt der Steuersatz gleitend von 14 % bis 42 %; ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen gilt 42 %, ab 277.826 € 45 % (Grundtarif nach § 32a EStG). Der Rechner verwendet die Tarifformel aus dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.

Was ist der Unterschied zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz?

Der Durchschnittssteuersatz ist die Einkommensteuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen – der Anteil, den Sie im Schnitt abgeben. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer auf jeden weiteren Euro Einkommen fällt. Wegen des progressiven Tarifs liegt der Grenzsteuersatz oberhalb des Grundfreibetrags über dem Durchschnittssteuersatz. Der Rechner zeigt beide Werte.

Werden Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mitberechnet?

Ja. Der Soli beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, fällt 2026 aber erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 € übersteigt (bei Zusammenveranlagung 40.700 €); darüber steigt er gleitend an. Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer. Für Bundesländer, deren Kirchensteuer noch nicht vollständig geprüft ist, rechnet der Rechner keine Kirchensteuer und weist darauf hin.

Was berücksichtigt der Rechner nicht?

Kinderfreibeträge, die Soli und Kirchensteuer mindern würden, den Progressionsvorbehalt (etwa für Elterngeld oder Krankengeld), die Abgeltungsteuer und die ermäßigte Besteuerung außerordentlicher Einkünfte nach der Fünftelregelung. Für eine Abfindung schätzt der Abfindungsrechner die Ersparnis durch die Fünftelregelung. Rechenweg und Quellen beschreibt die Methodik.

Zeigt der Rechner, ob ich eine Steuererstattung bekomme?

Nicht direkt. Er berechnet die tarifliche Steuer auf das eingegebene zu versteuernde Einkommen. Ob Sie etwas zurückbekommen oder nachzahlen, ergibt sich erst aus dem Vergleich mit den bereits gezahlten Steuern, etwa der einbehaltenen Lohnsteuer. Das Ergebnis ist eine Schätzung; verbindlich ist allein der Steuerbescheid des Finanzamts.