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Werte für 2026

Die Ergebnisse beruhen auf den Regeln und Beträgen für 2026. Die Werte für das laufende Jahr sind noch nicht eingearbeitet, daher können die Ergebnisse abweichen.

Abfindungsrechner 2026

Wie viel Steuer zieht der Arbeitgeber von Ihrer Abfindung ab – und wie viel bekommen Sie mit der Fünftelregelung über die Steuererklärung zurück?

Ihre Angaben

Laufendes Gehalt des ganzen Kalenderjahres ohne die Abfindung.

Fünftelregelung in der Steuererklärung (optional)

Aus dem letzten Steuerbescheid geschätzt. Leer lassen, um diesen Teil zu überspringen.

Veranlagung

Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden weder gesendet noch gespeichert.

Ihr Ergebnis

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Wie die Abfindung besteuert wird

Der Arbeitgeber behandelt die Abfindung als sonstigen Bezug: Er berechnet die Jahreslohnsteuer mit und ohne Abfindung, die Differenz wird einbehalten. Die Fünftelregelung wendet er dabei nicht an: Die geltende Fassung von § 39b Abs. 3 EStG sieht sie im Lohnsteuerabzug nicht mehr vor. Der Rechner verwendet dafür den amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums.

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG)

In der Einkommensteuererklärung wird die Abfindung als Entschädigung ermäßigt besteuert: Die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung wird berechnet und verfünffacht. Das mildert die Progression – die Ersparnis fließt mit dem Steuerbescheid zurück. Wie groß sie ist, hängt vom übrigen zu versteuernden Einkommen ab.

Was der Rechner nicht berücksichtigt

  • Sozialversicherung auf die Abfindung, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer-Kappung.
  • Die Prüfung, ob Ihre Abfindung nach § 34 EStG ermäßigt besteuert werden kann.
  • Ein negatives übriges Einkommen (Sonderregel in § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG).

Häufige Fragen

Wie rechnet der Abfindungsrechner von brutto auf netto?

Der Arbeitgeber behandelt die Abfindung als sonstigen Bezug: Er berechnet die Jahreslohnsteuer mit und ohne Abfindung und behält die Differenz ein, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Rechner bildet das nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 ab und zeigt die ausgezahlte Abfindung. Sozialversicherungsbeiträge zieht er nicht ab. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Abrechnung Ihres Arbeitgebers.

Wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung noch an?

Nein. Die geltende Fassung von § 39b Abs. 3 EStG sieht die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug nicht mehr vor, der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer also ohne diese Ermäßigung ab. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG greift erst in der Einkommensteuererklärung; eine mögliche Ersparnis fließt mit dem Steuerbescheid zurück.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

In der Einkommensteuererklärung wird die Abfindung als Entschädigung ermäßigt besteuert: Die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung wird berechnet und verfünffacht. Das mildert die Progression. Wie groß die Ersparnis ist, hängt vom übrigen zu versteuernden Einkommen ab. Wenn Sie es angeben, vergleicht der Rechner die Einkommensteuer mit und ohne Fünftelregelung – ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Welche Angaben braucht der Abfindungsrechner?

Die Abfindung brutto, Ihren übrigen Bruttoarbeitslohn im Jahr der Auszahlung (das laufende Gehalt des ganzen Kalenderjahres ohne die Abfindung), Steuerklasse, Bundesland und die Kirchensteuerpflicht. Für die Fünftelregelung können Sie zusätzlich das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung eintragen, etwa aus dem letzten Steuerbescheid geschätzt, und die Veranlagung wählen. Dieser Teil ist optional.

Kann jede Abfindung ermäßigt besteuert werden?

Das prüft der Rechner nicht: Er nimmt an, dass Ihre Abfindung nach § 34 EStG ermäßigt besteuert werden kann. Ob das zutrifft, entscheidet das Finanzamt. Nicht abgebildet sind außerdem ein negatives übriges Einkommen (Sonderregel in § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG), Kinderfreibeträge und die Kappung der Kirchensteuer. Im Zweifel hilft eine Steuerberatung.

Berücksichtigt der Rechner Sozialabgaben auf die Abfindung?

Nein. Der Abfindungsrechner berechnet nur Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ob für Ihre Zahlung Sozialversicherungsbeiträge anfallen, lässt sich mit dem Rechner nicht klären; fragen Sie im Zweifel Ihren Arbeitgeber oder Ihre Krankenkasse. Der ausgewiesene Nettobetrag ist deshalb der Betrag nach Steuern.

Wie berechne ich die Steuer auf mein übriges Einkommen oder mein Gehalt?

Mit dem Abfindungsrechner sehen Sie die Einkommensteuer auf Einkommen plus Abfindung, mit und ohne Fünftelregelung. Die Steuer auf Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung zeigt der Einkommensteuer-Rechner, das Netto Ihres laufenden Monatsgehalts der Brutto-Netto-Rechner. Alle Werte gelten für das Steuerjahr 2026.