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Steuerklassen im Überblick

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Sie ändert nicht die Höhe der Einkommensteuer, die am Ende des Jahres festgesetzt wird.

Die sechs Steuerklassen (§ 38b EStG)

KlasseFür wen
ILedige; Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene, bei denen die Voraussetzungen für III oder IV nicht erfüllt sind; beschränkt Steuerpflichtige.
IIWie Klasse I, wenn der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) zu berücksichtigen ist.
IIIVerheiratete, deren Ehegatte auf Antrag beider in Klasse V eingereiht wird; Verwitwete im Jahr nach dem Tod des Ehegatten.
IVVerheiratete, beide unbeschränkt steuerpflichtig und nicht dauernd getrennt lebend – auch wenn nur einer Arbeitslohn bezieht und kein Antrag auf III/V gestellt wurde.
VVerheiratete, deren Ehegatte auf Antrag beider in Klasse III eingereiht wird.
VIFür das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis bei mehreren Arbeitgebern.

Steuerklasse wechseln

Ehepaare können im Laufe des Jahres beim Finanzamt beantragen, die Steuerklassen zu ändern. Die Änderung gilt ab dem Monat, der auf den Antrag folgt. Damit sie noch im laufenden Jahr berücksichtigt wird, muss der Antrag spätestens bis zum 30. November gestellt werden (§ 39 Abs. 6 EStG).

III/V, IV/IV oder Faktor?

Mit III/V wird beim besser verdienenden Partner weniger und beim anderen mehr Lohnsteuer einbehalten. Beim Faktorverfahren haben beide Klasse IV mit einem Faktor kleiner als 1, der sich aus der voraussichtlichen gemeinsamen Steuer nach dem Splittingverfahren ergibt (§ 39f EStG). Beziehen beide Arbeitslohn und gilt III/V oder ein Faktor, müssen sie eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).

Welche Kombination für Sie im Monat das meiste Netto bringt, zeigt der Steuerklassen-Rechner.

Kinderfreibeträge

In den Klassen I bis IV werden Kinderfreibeträge als Zähler eingetragen: 0,5 je Kind, 1 wenn Ihnen der volle Freibetrag zusteht (§ 38b Abs. 2 EStG). Sie mindern nicht die Lohnsteuer, aber den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

Ihr Netto in jeder Steuerklasse berechnen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Quellen: §§ 38b, 39, 39f und 46 EStG in der geltenden Fassung (gesetze-im-internet.de), geprüft am 11.10.2026.

Häufige Fragen

Wie kann ich meine Lohnsteuerklasse ändern?

Den Antrag stellen Sie beim Finanzamt (§ 39 Abs. 6 EStG). Ändern sich die Voraussetzungen zu Ihren Gunsten – etwa weil der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hinzukommt –, gilt die neue Steuerklasse ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Voraussetzungen erstmals vorlagen. Ehepaare können ihre Steuerklassen im Laufe des Jahres ändern lassen; das gilt ab dem Monat nach dem Antrag. Damit eine Änderung im laufenden Jahr berücksichtigt wird, muss der Antrag spätestens bis zum 30. November gestellt werden.

Ab wann gilt es, wenn wir als Ehepaar die Steuerklasse wechseln?

Das Finanzamt nimmt den Wechsel der Lohnsteuerklasse mit Wirkung vom Beginn des Kalendermonats vor, der auf den Antrag folgt: Ein Antrag im März wirkt also ab dem 1. April. Für das laufende Jahr muss der Antrag spätestens bis zum 30. November gestellt sein. Der Wechsel ändert nur den monatlichen Abzug; welche Kombination Ihnen im Monat mehr Netto bringt, zeigt der Steuerklassen-Rechner.

Wer bekommt Steuerklasse 2?

Steuerklasse II gilt für Arbeitnehmer, die sonst in Klasse I wären – zum Beispiel Ledige –, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG zu berücksichtigen ist. Dieser Betrag liegt 2026 bei 4.260 € im Jahr, für jedes weitere Kind kommen 240 € hinzu. Wie bei allen Steuerklassen geht es dabei um den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die Änderung beantragen Sie beim Finanzamt; sie wirkt ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen erstmals vorlagen.

Was bedeutet Steuerklasse 3?

In Steuerklasse III sind Verheiratete, deren Ehegatte auf Antrag beider in Klasse V eingereiht wird, außerdem Verwitwete im Jahr nach dem Tod des Ehegatten (§ 38b EStG). In Klasse III wird weniger Lohnsteuer einbehalten, beim Partner in Klasse V entsprechend mehr. Die Jahressteuer des Paares ändert das nicht: Sie wird mit der Steuererklärung festgesetzt, die bei III/V Pflicht ist, wenn beide Arbeitslohn beziehen.

Kann ich die Steuerklasse online ändern?

Zuständig ist in jedem Fall das Finanzamt (§ 39 Abs. 6 EStG); Bruttonova nimmt keine Anträge entgegen. Welche Wege es für den Antrag gibt, etwa elektronisch oder per Formular, erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt. Die Fristen hängen nicht vom Weg ab: Ein Wechsel unter Ehegatten gilt ab dem Monat nach dem Antrag, und für das laufende Jahr muss der Antrag spätestens bis zum 30. November gestellt sein.

Welche Steuerklassen gibt es?

Es gibt sechs Steuerklassen (§ 38b EStG): I für Ledige und alle, bei denen die Voraussetzungen für III oder IV nicht erfüllt sind; II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag; III und V für Ehepaare, die diese Kombination beantragen; IV für Verheiratete, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben; VI für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis. Ihr Netto in jeder Klasse berechnen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Ändert die Steuerklasse, wie viel Steuer ich im Jahr zahle?

Nein. Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber jeden Monat einbehält, nicht die Höhe der Einkommensteuer, die am Ende des Jahres festgesetzt wird. Wer den Monatsabzug möglichst nah an die Jahressteuer bringen will, kann als Ehepaar das Faktorverfahren beantragen: Beide erhalten Klasse IV mit einem Faktor kleiner als 1 (§ 39f EStG). Mit III/V oder Faktor ist eine Steuererklärung Pflicht, wenn beide Arbeitslohn beziehen (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).

Wie werden Kinder in der Steuerklasse berücksichtigt?

In den Klassen I bis IV werden Kinderfreibeträge als Zähler eingetragen: 0,5 je Kind oder 1, wenn Ihnen der volle Freibetrag zusteht (§ 38b Abs. 2 EStG). Diese Zähler mindern nicht die Lohnsteuer, wohl aber den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag gehören außerdem in Klasse II.