So wird das Elterngeld berechnet
- Vom durchschnittlichen Bruttogehalt der 12 Monate vor der Geburt wird ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags abgezogen (102,50 €).
- Steuern werden mit dem amtlichen Programmablaufplan berechnet, Sozialabgaben pauschal: 9 % Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % Rente, 2 % Arbeitslosenversicherung.
- Vom Ergebnis, dem Elterngeld-Netto, gibt es 67 %. Liegt es unter 1.000 €, steigt der Satz um 0,1 Punkte je 2 € bis auf 100 %; über 1.200 € sinkt er auf bis zu 65 %.
- Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat; ElterngeldPlus die Hälfte, dafür doppelt so lange.
- Geschwisterbonus: plus 10 %, mindestens 75 €. Mehrlinge: 300 € für jedes weitere Kind.
Nicht berücksichtigt
- Einkommen während des Elterngeldbezugs (Teilzeit), Selbstständige, Beamte, Mutterschaftsleistungen (werden angerechnet).
- Kinderfreibeträge älterer Geschwister bei Soli und Kirchensteuer; Partnerschaftsbonus; Aufteilung der Monate.
Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle. Ein amtlicher, unverbindlicher Rechner steht auf familienportal.de. Quellen: BEEG §§ 1, 2–2f, 4, 4a (gesetze-im-internet.de) und Richtlinien zum BEEG des Bundesfamilienministeriums (Stand 07/2026).