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Werte für 2026

Die Ergebnisse beruhen auf den Regeln und Beträgen für 2026. Die Werte für das laufende Jahr sind noch nicht eingearbeitet, daher können die Ergebnisse abweichen.

Elterngeldrechner für Geburten ab 2027

Wie viel Elterngeld bekommen Angestellte, wenn sie nach der Geburt nicht arbeiten? Mit Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Zuschlägen.

Nur für Geburten ab 1. Januar 2027

Das Gesetz schreibt vor, die Steuern mit dem Programmablaufplan vom 1. Januar des Vorjahres zu berechnen. Für Geburten 2027 ist das der Programmablaufplan 2026, den Bruttonova verwendet. Für Geburten im Jahr 2026 gelten die Werte von 2025 – dafür ist der Rechner nicht geeignet.

Ihre Angaben

In den 12 Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat, ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld (sonstige Bezüge).

Steuerklasse VI wird wie IV behandelt.

Elterngeldrechtlich immer mit 8 % angesetzt.

Ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei weitere unter 6 Jahren im Haushalt.

Im letzten abgeschlossenen Jahr vor der Geburt; bei Paaren beide zusammen.

Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden weder gesendet noch gespeichert.

Ihr Elterngeld

Geben Sie Ihr Bruttogehalt vor der Geburt ein.

So wird das Elterngeld berechnet

  1. Vom durchschnittlichen Bruttogehalt der 12 Monate vor der Geburt wird ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags abgezogen (102,50 €).
  2. Steuern werden mit dem amtlichen Programmablaufplan berechnet, Sozialabgaben pauschal: 9 % Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % Rente, 2 % Arbeitslosenversicherung.
  3. Vom Ergebnis, dem Elterngeld-Netto, gibt es 67 %. Liegt es unter 1.000 €, steigt der Satz um 0,1 Punkte je 2 € bis auf 100 %; über 1.200 € sinkt er auf bis zu 65 %.
  4. Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat; ElterngeldPlus die Hälfte, dafür doppelt so lange.
  5. Geschwisterbonus: plus 10 %, mindestens 75 €. Mehrlinge: 300 € für jedes weitere Kind.

Nicht berücksichtigt

  • Einkommen während des Elterngeldbezugs (Teilzeit), Selbstständige, Beamte, Mutterschaftsleistungen (werden angerechnet).
  • Kinderfreibeträge älterer Geschwister bei Soli und Kirchensteuer; Partnerschaftsbonus; Aufteilung der Monate.

Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle. Ein amtlicher, unverbindlicher Rechner steht auf familienportal.de. Quellen: BEEG §§ 1, 2–2f, 4, 4a (gesetze-im-internet.de) und Richtlinien zum BEEG des Bundesfamilienministeriums (Stand 07/2026).

Häufige Fragen

Für welche Geburten gilt der Elterngeld-Rechner?

Nur für Geburten ab dem 1. Januar 2027. Das Gesetz schreibt vor, die Steuern mit dem Programmablaufplan vom 1. Januar des Vorjahres zu berechnen; für Geburten 2027 ist das der Programmablaufplan 2026, den Bruttonova verwendet. Für Geburten im Jahr 2026 gelten die Werte von 2025 – dafür ist der Rechner nicht geeignet. Einen amtlichen, unverbindlichen Rechner gibt es auf familienportal.de.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Ausgangspunkt ist das durchschnittliche Bruttogehalt der 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld. Davon gehen ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (102,50 €), die Steuern und pauschale Sozialabgaben ab: 9 % Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % Rente, 2 % Arbeitslosenversicherung. Vom Elterngeld-Netto gibt es 67 %; unter 1.000 € steigt der Satz um 0,1 Punkte je 2 € bis auf 100 %, über 1.200 € sinkt er auf bis zu 65 %. Ihr tatsächliches Nettogehalt zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Wie hoch ist der Höchstsatz beim Elterngeld?

Basiselterngeld beträgt höchstens 1.800 € und mindestens 300 € im Monat. Den Höchstbetrag erreicht, wessen Elterngeld-Netto so hoch ist, dass 65 % davon 1.800 € ergeben – das sind rund 2.770 € im Monat. Geschwisterbonus (plus 10 %, mindestens 75 €) und Mehrlingszuschlag (300 € für jedes weitere Kind) kommen hinzu. Lag das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Jahr vor der Geburt über 175.000 €, bei Paaren zusammen, besteht kein Anspruch (§ 1 Abs. 8 BEEG).

Rechnet der Elterngeldrechner auch ElterngeldPlus aus?

Ja. Der Rechner zeigt Basiselterngeld und ElterngeldPlus nebeneinander. ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des Basiselterngelds und wird dafür doppelt so lange gezahlt. Berechnet wird der Fall, dass Sie nach der Geburt nicht arbeiten: Einkommen während des Bezugs, etwa aus Teilzeit, den Partnerschaftsbonus und die Aufteilung der Monate zwischen den Eltern berücksichtigt der Rechner nicht.

Wo und bis wann muss ich Elterngeld beantragen?

Elterngeld wird schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt; welche Stelle das ist, bestimmen die Länder (§ 12 BEEG). Rückwirkend wird es nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt, in dem der Antrag eingeht (§ 7 BEEG). Im Antrag geben Sie an, für welche Lebensmonate Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus möchten. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle; der Rechner liefert nur eine Schätzung.

Rechnet der Elterngeldrechner für Bayern anders?

Nein. Das Elterngeld ist bundesweit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt, die Berechnung ist in Bayern dieselbe wie in jedem anderen Bundesland. Die Länder bestimmen nur, welche Stelle die Anträge bearbeitet. Deshalb fragt der Rechner auch nicht nach dem Bundesland: Die Kirchensteuer wird elterngeldrechtlich immer mit 8 % angesetzt.

Berechnet der Rechner auch das Mutterschaftsgeld im Mutterschutz?

Nein. Mutterschaftsleistungen – das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld – berechnet der Rechner nicht. Soweit sie für die Zeit ab der Geburt zustehen, werden sie grundsätzlich auf das Elterngeld angerechnet (§ 3 BEEG); in diesen Lebensmonaten fällt das Elterngeld entsprechend niedriger aus. Das angezeigte Ergebnis enthält diese Anrechnung nicht.

Wann muss ich Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen?

Elternzeit verlangen Sie in Textform vom Arbeitgeber: für die Zeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes spätestens sieben Wochen vor Beginn, für die Zeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr spätestens 13 Wochen vorher (§ 16 BEEG). Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag erklären Sie dabei, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Sie sie nehmen. Diese Fristen berechnet der Rechner nicht; das Elterngeld beantragen Sie getrennt bei der Elterngeldstelle.