So wird das Krankengeld berechnet
- Regelentgelt: das Bruttomonatsgehalt geteilt durch 30, höchstens 1/360 der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (2026: 193,75 € pro Tag).
- Brutto-Krankengeld: 70 % des Regelentgelts, aber höchstens 90 % des Nettogehalts pro Kalendertag (§ 47 SGB V).
- Davon gehen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab: berechnet auf 80 % des Regelentgelts, die Hälfte trägt die Krankenkasse. Kinderlose zahlen den Zuschlag zur Pflegeversicherung allein.
- Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt; ein voller Monat zählt 30 Tage.
Krankengeld gibt es in der Regel nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate erhöhen das Krankengeld; sie sind hier nicht berücksichtigt. Privat Versicherte erhalten Krankentagegeld nach ihrem Vertrag.