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Werte für 2026

Die Ergebnisse beruhen auf den Regeln und Beträgen für 2026. Die Werte für das laufende Jahr sind noch nicht eingearbeitet, daher können die Ergebnisse abweichen.

Krankengeld-Rechner 2026

Wie viel Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse nach der Lohnfortzahlung? Pro Kalendertag und für einen vollen Monat.

Ihre Angaben

Regelmäßiges Gehalt vor der Krankheit, ohne Einmalzahlungen.

Angaben für das Nettogehalt

Durchschnitt 2026: 2,90 %.

Dann gilt der Zuschlag zur Pflegeversicherung.

Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden weder gesendet noch gespeichert.

Ihr Krankengeld

Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein.

So wird das Krankengeld berechnet

  1. Regelentgelt: das Bruttomonatsgehalt geteilt durch 30, höchstens 1/360 der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (2026: 193,75 € pro Tag).
  2. Brutto-Krankengeld: 70 % des Regelentgelts, aber höchstens 90 % des Nettogehalts pro Kalendertag (§ 47 SGB V).
  3. Davon gehen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab: berechnet auf 80 % des Regelentgelts, die Hälfte trägt die Krankenkasse. Kinderlose zahlen den Zuschlag zur Pflegeversicherung allein.
  4. Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt; ein voller Monat zählt 30 Tage.

Krankengeld gibt es in der Regel nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate erhöhen das Krankengeld; sie sind hier nicht berücksichtigt. Privat Versicherte erhalten Krankentagegeld nach ihrem Vertrag.

Häufige Fragen

Wie kann ich mein Krankengeld berechnen?

Zuerst wird das Regelentgelt ermittelt: Bruttomonatsgehalt geteilt durch 30, 2026 höchstens 193,75 € pro Tag. Das Brutto-Krankengeld beträgt 70 % davon, aber höchstens 90 % Ihres Nettogehalts pro Kalendertag (§ 47 SGB V). Davon gehen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Der Rechner zeigt das Netto-Krankengeld pro Kalendertag und für einen vollen Monat mit 30 Tagen.

Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?

In der Regel nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber; bis dahin zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter. Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt, ein voller Monat zählt 30 Tage. Der Rechner gilt für gesetzlich Versicherte; privat Versicherte erhalten Krankentagegeld nach ihrem Vertrag.

Wie viel Prozent vom Netto bekomme ich als Krankengeld?

Das Brutto-Krankengeld ist auf 70 % des Regelentgelts und höchstens 90 % des Nettogehalts begrenzt; nach Abzug der Sozialbeiträge bleibt netto weniger. Wie viel Prozent Ihres bisherigen Nettogehalts das sind, zeigt der Rechner direkt im Ergebnis. Ihr Nettogehalt ermittelt er dafür mit dem Brutto-Netto-Rechner 2026, ohne Kinderfreibeträge.

Welche Beiträge werden vom Krankengeld abgezogen?

Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Sie werden auf 80 % des Regelentgelts berechnet, die Hälfte trägt die Krankenkasse. Ihr Anteil entspricht 2026 also 9,3 % für die Rente, 1,3 % für die Arbeitslosen- und 1,8 % für die Pflegeversicherung. Kinderlose zahlen den Zuschlag zur Pflegeversicherung allein.

Muss ich Krankengeld versteuern?

Krankengeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1 a EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es wird einbezogen, wenn der Steuersatz für Ihr übriges Einkommen ermittelt wird. Übersteigen solche Leistungen zusammen 410 € im Jahr, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Den Progressionsvorbehalt rechnet der Krankengeld-Rechner nicht mit.

Werden Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen berücksichtigt?

Nein. Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate erhöhen das Krankengeld, der Rechner verwendet aber nur das regelmäßige Monatsgehalt ohne Einmalzahlungen. Haben Sie im vergangenen Jahr etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten, kann Ihr tatsächliches Krankengeld höher ausfallen. Verbindlich berechnet es Ihre Krankenkasse; wie Bruttonova rechnet, steht in der Methodik.

Gibt es einen Höchstbetrag beim Krankengeld?

Ja, über das Regelentgelt: Es ist auf 1/360 der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung begrenzt, 2026 also auf 193,75 € pro Tag. Das entspricht einem Bruttogehalt von 5.812,50 € im Monat; wer mehr verdient, erhält kein höheres Krankengeld. Vom begrenzten Regelentgelt gibt es höchstens 70 %, abzüglich der Sozialbeiträge.