Steuersätze
Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage. Für die Umsätze, die § 12 Abs. 2 UStG aufzählt – unter anderem die Lieferung der in Anlage 2 zum Gesetz genannten Gegenstände – ermäßigt sie sich auf 7 %.
So wird gerechnet
- Netto → Brutto: Brutto = Netto × 1,19 (bzw. × 1,07).
- Brutto → Netto: Netto = Brutto ÷ 1,19 (bzw. ÷ 1,07); die Mehrwertsteuer ist die Differenz. In 119 € stecken also 19 € Mehrwertsteuer.
Beträge werden auf volle Cent gerundet. Ob ein Umsatz steuerfrei ist oder welcher Satz gilt, prüft der Rechner nicht.
Quelle: § 12 Umsatzsteuergesetz (gesetze-im-internet.de), geprüft am 11.10.2026.