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Werte für 2026

Die Ergebnisse beruhen auf den Regeln und Beträgen für 2026. Die Werte für das laufende Jahr sind noch nicht eingearbeitet, daher können die Ergebnisse abweichen.

Rentenrechner netto 2026

Wie viel bleibt von Ihrer gesetzlichen Rente nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern? Der Rechner schätzt nicht die Höhe Ihres Rentenanspruchs.

Ihre Angaben

Laut Rentenbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung.

Bestimmt den steuerpflichtigen Anteil der Rente.

Durchschnitt 2026: 2,90 %.

Ohne Kinder gilt der Zuschlag zur Pflegeversicherung; ab dem 2. Kind unter 25 sinkt der Beitrag.

Veranlagung

Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden weder gesendet noch gespeichert.

Ihre Netto-Rente

Geben Sie Ihre Bruttorente ein.

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner

Pflichtversicherte Rentner zahlen 7,3 % ihrer Rente plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Den Beitrag zur Pflegeversicherung (3,6 %, ohne Kinder 4,2 %) zahlen Rentner allein. Ändert die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, gilt der neue Satz für Rentner erst ab dem zweiten folgenden Monat.

Wie viel der Rente versteuert wird

Steuerpflichtig ist nur ein Teil der Rente, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt: 50 % bei Beginn bis 2005, 80 % bei Beginn 2020, 84 % bei Beginn 2026 – danach steigt der Anteil um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Betrag festgeschrieben; spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.

Annahmen und Grenzen

  • Der Rechner wendet den Anteil auf die heutige Rente an. Wurde Ihre Rente seit Beginn erhöht, ist der steuerfreie Betrag kleiner und die Steuer etwas höher.
  • Keine weiteren Einkünfte (Betriebsrente, Mieten, Kapitalerträge), keine weiteren Abzüge (z. B. Krankheitskosten, Spenden).
  • Privat versicherte Rentner, Hinzuverdienst und Witwenrenten mit Einkommensanrechnung werden nicht abgebildet.

Häufige Fragen

Was berechnet der Rentenrechner netto?

Er rechnet Ihre gesetzliche Bruttorente in die Netto-Rente um: Er zieht die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab und schätzt die Einkommensteuer mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, auf den Monat umgelegt. Grundlage sind die Werte 2026. Wie hoch Ihr Rentenanspruch ist, schätzt der Rechner nicht – die Bruttorente entnehmen Sie Ihrem Rentenbescheid oder der Rentenanpassungsmitteilung.

Kann ich mit dem Rentenrechner meine künftige Rente oder meine Rentenpunkte ermitteln?

Nein. Dieser Rentenrechner ist kein Rentenpunkte-Rechner und keine Prognose Ihres Rentenanspruchs. Die Rentenberechnung selbst, also die Höhe Ihres Anspruchs, ist Sache Ihres Rentenversicherungsträgers; der Betrag steht in Ihrem Rentenbescheid. Der Rechner setzt danach an: Er zeigt, was von einer bekannten Bruttorente nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer übrig bleibt.

Wie kann ich meine Nettorente berechnen?

Geben Sie die Bruttorente pro Monat ein, das Jahr des Rentenbeginns, den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse (Durchschnitt 2026: 2,90 %), Ihre Kinder, die Veranlagung und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Der Rentenrechner zieht 7,3 % Krankenversicherung plus den halben Zusatzbeitrag, den Pflegebeitrag und ein Zwölftel der geschätzten Jahressteuer ab – so wird aus brutto netto. Als einfacher Rentenrechner kommt er mit diesen sechs Angaben aus.

Wie funktioniert die Besteuerung der Rente, und wie viel Steuer fällt an?

Steuerpflichtig ist nur ein Teil der Rente, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt: 50 % bei Beginn bis 2005, 80 % bei Beginn 2020 und 84 % bei Beginn 2026; danach steigt der Anteil um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Betrag festgeschrieben, spätere Erhöhungen sind voll steuerpflichtig. Die Tabelle der Besteuerungsanteile ist im Rentenrechner hinterlegt; der Rechner zieht außerdem Pauschbeträge (102 € und 36 €) sowie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, bevor er die Steuer ermittelt.

Was zahlen Rentner für Kranken- und Pflegeversicherung?

Pflichtversicherte Rentner zahlen 7,3 % ihrer Rente plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Den Beitrag zur Pflegeversicherung – 3,6 %, ohne Kinder 4,2 % – zahlen Rentner allein; ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt er. Ändert die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, gilt der neue Satz für Rentner erst ab dem zweiten folgenden Monat. Privat versicherte Rentner bildet der Rechner nicht ab.

Ist das auch ein Einkommensteuer-Rechner für Rentner?

Für Rentner, deren einziges Einkommen die gesetzliche Rente ist, ja: Der Rechner zeigt das zu versteuernde Einkommen und die Einkommensteuer im Jahr, wahlweise allein oder verheiratet mit einem Partner ohne Einkommen. Weitere Einkünfte wie Betriebsrente, Mieten oder Kapitalerträge und weitere Abzüge berücksichtigt er nicht. Kennen Sie Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen, rechnen Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Gilt der Rechner auch für Witwenrenten oder für Beamte?

Der Rentenrechner ist für eine gesetzliche Rente ohne weitere Einkünfte ausgelegt. Witwenrenten mit Einkommensanrechnung bildet er nicht ab, ebenso wenig den Fall, dass eine Witwenrente und eine eigene Rente zusammentreffen, oder einen Hinzuverdienst. Pensionen für Beamte sind keine Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und werden hier nicht berechnet.

Wie genau ist der Online-Rentenrechner?

Das Ergebnis ist eine Schätzung für 2026. Der Rechner wendet den steuerpflichtigen Anteil auf die heutige Rente an; wurde Ihre Rente seit Beginn erhöht, ist der steuerfreie Betrag kleiner und die Steuer etwas höher. Abzüge wie Krankheitskosten oder Spenden fehlen. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden weder übertragen noch gespeichert, siehe Datenschutz.