Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
Pflichtversicherte Rentner zahlen 7,3 % ihrer Rente plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Den Beitrag zur Pflegeversicherung (3,6 %, ohne Kinder 4,2 %) zahlen Rentner allein. Ändert die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, gilt der neue Satz für Rentner erst ab dem zweiten folgenden Monat.
Wie viel der Rente versteuert wird
Steuerpflichtig ist nur ein Teil der Rente, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt: 50 % bei Beginn bis 2005, 80 % bei Beginn 2020, 84 % bei Beginn 2026 – danach steigt der Anteil um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Betrag festgeschrieben; spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.
Annahmen und Grenzen
- Der Rechner wendet den Anteil auf die heutige Rente an. Wurde Ihre Rente seit Beginn erhöht, ist der steuerfreie Betrag kleiner und die Steuer etwas höher.
- Keine weiteren Einkünfte (Betriebsrente, Mieten, Kapitalerträge), keine weiteren Abzüge (z. B. Krankheitskosten, Spenden).
- Privat versicherte Rentner, Hinzuverdienst und Witwenrenten mit Einkommensanrechnung werden nicht abgebildet.